Wichtige medizinische Information für Piloten
Berufspiloten müssen in regelmäßigen Abständen zum Augenarzt, die nächste Fälligkeit steht im Tauglichkeitszeugnis unter "Nächste erweiterte Untersuchung".
Privatpiloten müssen bei der Erstuntersuchung, beim Erhalt einer Brille oder nach Augenoperation zum Augenarzt. Bei letzterem ist insbesondere die Blendempfindlichkeit zu überprüfen.
Unsere Kooperations-Augenärzte sind:
Dr. T. Schubert, Bismarckstr. 4, Memmingen Tel 961245
Dr. M. Pietschmann, Kramerstrasse 12, Memmingen Tel 2071
Achtung: Operationen am Auge sind auf jeden Fall mit einer vorübergehenden, möglicherweise auch mit einer dauerhaften Fluguntauglichkeit behaftet!! Bitte fragen Sie uns vorher!
Bei Verordnung von Medikamenten, z.B. durch den Hausarzt oder bei Operationen dürfen Sie als Privatpilot nicht fliegen, wenn Sie sich "nicht absolut sicher sind, das die Behandlungen oder Arzneimittel die mit der sicheren Ausübung der Lizenz verbundenen Rechte nicht beeinträchtigen. Sollten ...Zweifel bestehen...ist der Rat eines...flugmedizinischen Sachverständigen (also Fliegerarzt) einzuholen." Berufspiloten müssen dabei in jedem Falle den Fliegerarzt kontaktieren. (JAR-FCL 3.040)

